Unsere Leistungen auf einen Blick.
Qualifikation
Die erforderliche Erfahrung und Qualifikation unseres Teams ist durch zahlreiche Titel und Prüfungszertifikate im Ingenieur, Techniker und Handwerksmeisterbereich belegt. Um sich der dynamischen und umfangreichen Entwicklung der modernen Bautechnik und ihrer zahlreichen Verordnungen und DIN-Vorschriften anzupassen, setzen wir auf laufende, aktuelle Weiterbildung durch Berufsverbände und Fachseminare von Industrie- und Handelskammern.
Unser Leistungsspektrum umfasst alle Planungs- und Architektenleistungen nach HOAI § 34 der Leistungsphasen 1 – 9:
Entwurfs-, Genehmigungs- und Werkplanung sowie die Vergabe von Bauleistungen, technische Betreuung und Abwicklung von Wohn- und Gewerbeobjekten für Neu- und Umbauten.
Konstruktion und Bauplanung:
Um für unsere Bauherrschaft ein erfolgreiches Bauvorhaben zu realisieren, legen wir großen Wert auf die meist umfangreichen Recherchen zur Grundlagenermittlung. Hier müssen die baurechtlichen Grenzen und Vorgaben als Planungsgrundlage rechtssicher geprüft werden. Wenn kein qualifizierter Bebauungsplan für das betreffende Baugebiet vorliegt, basiert die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) nach § 34. Die Bauweise soll sich dann in Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Diese Feinabstimmung muss schon im Vorfeld in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Baurechtsbehörden erörtert werden.
Ebenso sind die Eigenschaften des Baugrundstücks maßgeblich für die Entwurfsplanung und Baukosten-Struktur. Ist das Grundstück voll erschlossen oder muss die Infrastruktur für die einzelnen Medienanschlüsse erst geschaffen werden? Brauchwasserversorgung und Entwässerung-System mit Anschluss an die Hauptleitungen liegen im Geltungsbereich der jeweiligen Kommunen und Stadtverwaltungen. Für Strom, Gas- und Datenleitungen sind die jeweiligen Anbieter die wichtigsten Ansprechpartner. Ebenso müssen privatrechtliche Vereinbarungen wie Überfahrtsrechte, Baulasten und Auflager- und Leitungsrechte offengelegt und bei der Entwurfsplanung berücksichtigt werden. Allgemeine Rechtsvorschriften der Städte und Gemeinden, wie Abwassersatzungen, Garagen- und Stellplatz-Verordnungen oder Vorschriften zur Dachgauben-Gestaltung sind gleichfalls zu berücksichtigen.
Eine hohe Planungs-Relevanz liegt in der Festlegung der Lage und Höhen-Koordinaten der Haupt und Nebengebäude. Hierzu fertigen wir nach den Geometerdaten der Bestandsaufnahme, ein genaues dreidimensionales Geländemodel mit Straßen, Gehwegen, Medien-Hauptleitungen und Nachbargebäuden. Auf dieser Grundlage generieren wir dann ein Boden-Niveau nach Gesichtspunkten von bautechnischen Erfordernissen wie Gründungssicherheit, Oberflächenwasserführung und Geländesicherung aber auch nach komfortablen und gestalterischen Aspekten.
Primäres Ziel bleibt eine optimale bautechnische und architektonische Umsetzung der konzipierten Entwürfe im vorgegebenen Finanzrahmen zu realisieren.
Geschäftspartner:
Von zentraler Bedeutung ist eine langjährige, enge und unkomplizierte Zusammenarbeit mit kompetenten Partnerbüros für Vermessungstechnik, Geotechnik und Baustatik, die uns bei komplexen und fachspezifischen Aufgaben schon in der Entwurfsphase qualifiziert unterstützen. Mit unseren Bau- und Handwerkerkollegen pflegen wir einen nachhaltigen, respektvollen und professionellen Umgang. Fachliche qualifizierte Anregungen und Alternativvorschläge werden auf Augenhöhe diskutiert und planerisch sowie bauseits nach den geltenden Regeln der Technik, zur Optimierung umgesetzt.
Ein wesentlicher Teil unserer Aufträge sind Sachverständigentätigkeiten zur Erstellung von gerichtsfähigen Schadens- und Substanzgutachten sowie die Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ebenso beraten wir unabhängig und verständlich beim Immobilienkauf von Bestands- und
Neubauten. Von der Prüfung der notwendigen Unterlagen bis zur Beurteilung der Bausubstanz und der Grundstücks- Eigenschaften, analysieren wir fachkundig die Schäden und Mängel sowie die positiven Eigenschaften eines Anwesens.
Verkehrswertgutachten:
Es gibt viele Strategien den aktuellen Wert einer Immobile marktbezogen einzuschätzen. Einige Immobilien-Portale zeigen regionale Vergleichswerte als Zusatzleistungen. Vereinfachte Verfahren wie die Makler-Methode sowie Berechnungen über den lokalen Wohnflächenpreis pro Quadratmeter, liefern ebenfalls adäquate Schätzwerte. Ein weiterer Ansatz kalkuliert über den sogenannten Umbauten Raum als Multiplikator mit statistischen Index-Werten.
Ebenfalls stellen viele Gemeinden und Städte Bodenrichtwerte für die einzelnen Bewertungsgebiete der Bodenrichtwertkarte zur Verfügung. Die Ergebnisse sind aber nur als Orientierungs- oder Richtwerte kritisch einzusetzen.
Unsere Berechnungen zum Verkehrswert richten sich strikt nach dem BauGB und den zahlreichen anzuwendenden Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen. Als zertifiziertes Mitglied im größten deutschen Gutachterverband, sind unsere Sachverständigen-Gutachten gerichtsfähig und werden auch bei Finanzämtern, Banken und Zwangsversteigerungen etc. anerkannt.
Energieberatung:
Neubau, Um- und Anbauten, Sanierungen, Schimmel- und Lüftungsproblematik sowie Anträge für öffentliche Bezuschussung erfordern nach Energieeinsparverordnung (EnEV), Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bauordnungen umfangreiche energetische und bauphysikalische Analysen, die wir verfahrensintegriert berechnen und dokumentieren. Als eingetragene Energieberater (HWK) in der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur, sind wir autorisiert L-Bank und KfW-Förderanträge sowie Energieausweise für Wohngebäude rechtskräftig zu erstellen.
Schallschutz:
Schallschutz im Wohnungsbau hat ebenfalls erheblichen Einfluss auf die Wohnqualität und Gesundheit der Bewohner sowie der Werterhaltung einer Immobilie. Er ist außerdem im Landesbaurecht unter § 14 LBO gefordert. In der neuen DIN. 4109 werden zusätzlich Mindestanforderungen für Luft- und Körperschall bei Mehrfamilienhäusern, Doppelhäuser und Reihenhausbebauungen definiert, diese sollten auch bei freistehenden Einfamilienhäusern als Standard angewendet werden. Nach vorgegebenen Rechenverfahren kann im Vorfeld der gewünschte Schallschutz (Mindestanforderungen, Erhöhte Anforderungen oder Komfortschutz) mit den Planern konstruktiv abgestimmt werden und vertraglich mit den Ausführenden Handwerkern oder dem beauftragten Generalunternehmer vereinbart werden.
Orientierung zu den definierten und teilweise geforderten Schallschutzeigenschaften einer Neubauimmobilie bieten:
- Die grundsätzlich einzuhaltenden anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.)
- Das Beiblatt 2 zur DIN 4109 mit den üblichen Qualitäts- und Komfortstandards
- Die Empfehlungen der Deutsch Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA) mit den ausführlich beschriebenen Schallschutzniveaus
- Der neue Teil 5 zur DIN 4109 mit Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz
Natürlich muss bei der Umsetzung der entworfenen Maßnahmen bauseits eine sorgfältige und nachhaltige handwerkliche Leistung durchgesetzt und kontrolliert werden. Da kleinste Fehlstellen z. B. bei der Entkopplung von Bauteilen die geplanten Wirkungen abschwächen oder destruieren. Ebenso müssen die geplanten Materialeigenschaften wie Rohdichte, Dämmwirkung (WLG, λ-Wert) und der s´-Wert für dynamische Steifigkeit auch nach dem Einbau erhalten bleiben.
Um eine optimale Baufinanzierung zeitnah, kompetent und bedarfsgerecht zu berechnen, empfehlen wir unsere Finanzpartner von der FIBA ImmoHyp GmbH. Die unabhängigen Berater prüfen kostenfrei den erforderlichen Finanzrahmen und vermitteln zugeschnittene Baukredite. Zusätzlich werden die öffentlichen Förderungen und Zuschüsse geprüft und aktuell in die Finanzierungsmodelle einkalkuliert. Alle Formalitäten werden mit dem zuständigen Kreditberater im Vorfeld vertrauensvoll bearbeitet und an die favorisierte Vertragsbank koordiniert weitergegeben.
Nach den ermittelten Finanzdaten können dann Bauherrschaft und Planer sicher und transparent Umfang, Ausstattung und Gestaltung des Bauvorhabens verbindlich disponieren. Eine teure und unwirtschaftliche Nachfinanzierung durch Überschreitung der geplanten Baukosten kann dann schon in der Planungsphase durch diszipliniertes Vorgehen vermieden werden.
Unser Partner in Sachen Finanzierung:
Jedes Bauvorhaben birgt individuelle konstruktions- und lagebedingte Eigenheiten und Gefahren. Insbesondere Neubauten, die an vorhandene Bauteile und Nachbargebäude angrenzen oder nahe öffentlichen Straßen und Gehwegen erstellt werden, benötigen hohen Sachverstand an Planung und Ausführung. Selbst bei sorgfältiger Organisation des kausalen Bauablaufs, können Havarien durch extreme Umwelteinflüsse und sonstigen Zwangseinwirkungen auf das Bauwerk nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sach- und Personenschäden können hohe Forderungen durch Dritte verursachen. Die Verantwortung und Mithaftung der Bauherrschaft für die sichere und baurechtkonforme Durchführung des BVH ist auch bei beauftragter Mitwirkung von Architekten, Bauleitern, Ingenieuren und Unternehmer immer latent vorhanden. Der Bauherr hat z.B. mit Sorge zu tragen:
- Dass Straßen- und Fußgängerverkehr mit Rettungswegen und Zufahrten sicher aufrecht gehalten werden.
- Dass die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen eingehalten wird.
- Dass der Baugrund tragfähig und frei von Schadstoffen ist oder hergerichtet wird.
- Dass keine illegal Beschäftigten auf der Baustelle eingesetzt werden oder Leistungen als Schwarzarbeit vergeben werden.
Haftpflichtversicherung:
Um diese Risiken abzuschirmen, sollte jeder Bauherr vor Baubeginn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Hier sind die wichtigsten Schadensursachen wie Umwelteinflüsse, Fahrlässigkeit und Handlungen unbefugter Personen abgedeckt. Umfangreichen Schutz bietet die Bauleistungsversicherung mit zusätzlichen Leistungen bei Konstruktions-, Material- und Berechnungsfehler.
Berufshaftpflichtversicherung:
Durch die o.g. Gefahren und den anhänglichen Bauverzögerungen, kann die finanzielle Kapazität der mithaftenden Vertragsunternehmen deutlich überschritten werden. Deshalb muss vor Vertragsabschluss mit den favorisierten Planern, Generalunternehmer oder Fachhandwerkern geprüft werden, ob eine ausreichend gültige Berufshaftpflichtversicherung für die einzelnen Gewerke und Planungsleistungen vorliegt. Wir werden vom Spezialversicherer AiA Aktiengesellschaft hierzu langjährig und bestens betreut. Unser vereinbarter Versicherungsschutz ist umfangreich und deckt viele Planungs- und Sachverständigenleistungen ab.
Hier finden auch Bauherren den individuellen Versicherungsschutz zum geplanten Bauvorhaben (BVH):
https://www.aia.de/
Unfallversicherung BG BAU:
Oftmals sind bei privaten BVH umfangreiche Eigenleistungen geplant. Vor allem beim Innenausbau und der Gestaltung der Außenanlagen kann einiges zur finanziellen Unterstützung geleistet werden. Bauherrschaft, Bauhelferinnen und Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU gesetzlich angemeldet und beitragspflichtig versichert werden. Die dadurch entstehenden unternehmerischen Verpflichtungen der Bauherrschaft gegenüber der BG BAU sind auf der Internetseite umfangreich beschrieben.
Pflichtversicherung für private Bauvorhaben | BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Baugrunduntersuchung:
Da der Baugrund quasi von Bauherr geliefert wir, trägt er hierfür in gewissen Grenzen auch das Baugrund-Risiko. Zur Minimierung der Haftungsrisiken und als Grundlage für die statischen Berechnungen sowie der notwendigen Sperrmaßnahmen für erdberührende Bauteile, ist eine Baugrunduntersuchung mit geotechnischem Bericht dringlich zu empfehlen. Die Untersuchungen sollten mit einer laboranalytischen Prüfung zur abfallrechtlichen Deklaration ergänzt werden. Diese wird meist zur Aushub- Lagerung von den Deponien in der Region verlangt. Gleichzeitig können bei der Sondierung die geothermischen Eigenschaften des
Baugrundstücks kostengünstig analysiert werden. Mit den ermittelten energetischen Daten kann z. B. eine Geothermie-Wärmepumpe optimal dimensioniert werden.
So erreichen Sie uns:
Kontakt
Telefon 07232 / 3184474, info@bauplanung-schuppert.de
Adresse
Wernher von Braunstr. 12, 75203 Königsbach-Stein